Der Entwurf eines Mediengesetzes
… des Bundesrates – das ist nicht einmal alter Wein in neuen Schläuchen. Das ist alter Wein in alten Schläuchen.
Das Wichtigste in Kürze:
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Medien in die Vernehmlassung geschickt.
Subventioniert werden können Radio, Fernsehen und, neu, Onlinemedien für ihre Audio- und Videobeiträge, nicht aber für reine Textbeiträge.
Subventionierung werden über eine Leistungsvereinbarung, vergeben von einer neuen Kommission für elektronische Medien (Komem): 7 Mitglieder, mit Kompetenzen, die bisher beim Bundesrat und beim Bakom lagen. Zweck: Staatsferne
92% der Gebühren an die SRG
6% an die Privaten
2% an indirekte Förderung des Journalismus. Ausbildung, Weiterbildung, Selbstorganisationen von Journis und Nachrichtenagenturen etc.
Verstärkte Kooperation der SRG mit anderen Medien kann vom Bundesrat verpflichtend gemacht werden.
Online Werbeverbot für die SRG im Gesetz
Das ganze Gesetz gibt’s hier
Wichtigster Kritikpunkt:
Im Internet die audiovisuelle Produktion abzutrennen von der Textproduktion und die eine – die audiovisuelle Produktion – für förderungsfähig zu erklären, die andere – die Textproduktion – dagegen nicht, das mag dem Interesse der Verleger entsprechen, es ist aber unrealistisch und zukunftsfeindlich.
Ausführliche Kritiken:
Hansi Voigt in der WoZ
oder die Kurzversion davon:
Willi Egloff im Journal B.